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Mietbedingungen - Ferienhäuser in Dänemark

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Die Bedingungen, zu denen Sie ein Ferienhaus bei Feriepartner Dänemark buchen.

§ 1. Mietvertrag
Der Mietvertrag bestätigt das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wobei Feriepartner die Vermittlung zwischen diesen beiden übernimmt. Das Mietverhältnis umfasst das im Mietvertrag genannte Mietobjekt mit dazugehörigen Spezifikationen.

Absprachen zwischen dem Mieter und Feriepartner, die diese Mietbedingungen modifizieren oder aufheben bedürfen der Schriftform. Solche evt. Änderungen bewirken nicht, dass der Mietvertrag - weder teilweise noch in seiner Gesamtheit - unwirksam wird.

§ 2. Teilnehmer
Das Mietobjekt darf nicht von mehr Personen bewohnt werden als im Katalog oder im Mietvertrag angegeben. Kinder, die älter als zwei Jahre sind gelten als Person. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden sofern dies aus dem Mietvertrag hervorgeht.

§ 3. Reinigung / Verantwortlichkeit
Der Mieter ist vertraglich verpflichtet das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten und am Ende der Mietperiode in aufgeräumtem und gereinigtem Zustand zu übergeben. Wurde nach Ermessen des Vermittlers keine Endreinigung durchgeführt, wird Feriepartner diese auf Kosten des Mieters nachträglich durchführen lassen. Eine Endreinigung kann bei Feriepartner gegen Gebühr bestellt werden.

Der Mieter ist während der Mietperiode für das Mietobjekt und dessen gesamtes Inventar verantwortlich. Sollte es zu Schäden kommen, ist der Mieter verpflichtet Feriepartner umgehend davon zu unterrichten. Schäden, welche nicht bis zur Abreise mitgeteilt werden, werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Mietperiode auftreten, werden schnellstmöglich behoben und sollen vor Abreise ersetzt werden (siehe hierzu: Versicherungsbedingungen). Seitens Feriepartner ist keine Versicherung abgeschlossen, die dem Mieter oder dessen Habe während der Mietperiode Versicherungsschutz gewährt.

§ 4. Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss übersendet Feriepartner den Mietvertrag an den Mieter. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages zuzüglich Versicherungs- und Bearbeitungsgebühr fällig. Der Restbetrag ist bis 60 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Bei Vertragsabschluss weniger als 60 Tage vor Mietbeginn, ist der Mietbetrag sofort bei Erhalt des Mietvertrages zur Zahlung fällig.

Sofern der Mietbetrag nicht rechtzeitig einbezahlt wird, ist Feriepartner berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Alle Preise verstehen sich exklusive der Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Sonderausstattung und dergleichen. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5. Kaution
Feriepartner ist berechtigt eine Kaution zu erheben, die zusammen mit der zweiten Rate des Mietbetrages zur Zahlung fällig wird. Die Kaution, die als Sicherheit für die Pflichten des Mieters dient, wird spätestens zwei Wochen nach Abreise zurückgezahlt, sofern eine zufrieden stellende Kontrolle des Mietobjektes durchgeführt wurde. Die Verbrauchskosten können nicht mit der Kaution verrechnet werden, diese sind bei Abreise abzurechnen.

§ 6. Reklamationen
Sollten wider Erwarten Reklamationen in Zusammenhang mit dem Mietobjekt auftreten, sind diese innerhalb von 48 Stunden nach Einzug in das Mietobjekt bei Feriepartner schriftlich zu melden. Reklamationen in Zusammenhang mit unzureichender Reinigung sind Feriepartner unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls übernimmt der Mieter die Haftung für evt. Fehler und Mängel, vgl. § 3.

§ 7. Stornierung / Änderung
Im Falle des Rücktritts vom Vertrage bis 60 Tage vor Mietbeginn sind Rücktrittsgebühren in Höhe von 20% der Bruttomiete zu entrichten, jedoch mindestens Euro 70,-. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist 80% zu entrichten. Der Mieter ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht eingetreten ist.

Bei Änderungen des Mietvertrages bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn ist eine Gebühr in Höhe von Euro 35,- zu entrichten. Danach ist eine Änderung des Mietvertrages nicht mehr möglich.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrage erfolgt keine Rückzahlung der evt. Versicherungs- und Bearbeitungsgebühr.

§ 8. Krankheitsbedingte Stornierung / Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss eines Urlaubsvollschutzpaketes oder eine Reiserücktrittsversicherung. Feriepartner bietet diese Versicherung über folgende Gesellschaft an:

Europæiske Rejseforsikring A/S
Frederiksberg Alle 3
DK-1790 København V

Die Versicherungsbedingungen befinden sich auf der Internetseite www.feriepartner.de und werden auf Verlangen gern zugeschickt. Die Höhe der Versicherungsprämien geht ebenfalls aus der Internetseite oder dem Ferienhauskatalog hervor. Im Falle einer Stornierung wird die Versicherungsprämie nicht zurückgezahlt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übersendet Feriepartner zusammen mit der Bestätigung und dem "Haus-Voucher" an den Kunden einen Sicherungsschein mit den Bedingungen für die Reise-Ausfall-Teilversicherung. Hierdurch wird der Kunde gegen die Insolvenz von Feriepartner geschützt. *

§ 9. Höhere Gewalt
Der Mietvertrag kann seitens Feriepartner infolge des Eintretens von höherer Gewalt, Streik oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Einflusses von Feriepartner liegen, fristlos gekündigt werden.

§ 10. Branchenverein der Ferienhausvermittler
Feriepartner ist Mitglied im Branchenverein der Ferienhausvermittler und folgt selbstverständlich den ethischen Regeln, die für die Vereismitglieder gelten. Sollte es im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zu Problemen kommen, die nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden können, besteht die Möglichkeit diese dem Beschwerdeausschuss des Vereins vorzulegen. Genauere Informationen befinden sich unter www.fbnet.dk.

§ 11. Druckfehler
Für evt. Druck- oder Bildfehler übernimmt FeriepartnerFeriepartner keine Haftung.

§ 12. Streitigkeiten
Für alle Streitigkeiten zwischen Feriepartner und dem Mieter ist der Gerichtsstand das Amtsgericht in Frederiksberg.

 
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